Förderrichtlinie »Internationale Zusammenarbeit«
Besonders für kommunale und schulische Akteure gedacht ist die »Richtlinie der Sächsischen Staatskanzlei zur Förderung der interregionalen und grenzübergreifenden Zusammenarbeit sowie des Europagedankens (RL Internationale Zusammenarbeit). Das Programm bietet für Projekte im Ausland bis zu 7.000 Euro Unterstützung.