Serviceinformationen
Informationen für Privatpersonen und Unternehmen in Bezug auf den Brexit
Am 1. Januar 2021 werden sich die Beziehungen zwischen der EU und dem VK grundlegend ändern – unabhängig davon, ob es bis dahin ein Abkommen über die künftige Partnerschaft geben wird oder nicht. Die Europäische Kommission hat deshalb über 100 sektorspezifische Vorbereitungsmitteilungen (readiness notices) für Unternehmen, Bürger und die öffentliche Verwaltung veröffentlicht, die diese auf das Ende der Übergangsphase vorbereiten sollen.
Im Austrittabkommen haben die Europäische Union (EU) und das Vereinigte Königreich (VK) vereinbart, dass sowohl in der EU lebenden britischen Staatsangehörigen als auch in Großbritannien lebenden EU-Bürgern, die Lebensentscheidungen auf Grundlage ihrer Freizügigkeitsrechte getroffen haben, keine Nachteile aus dem Brexit erwachsen sollen.
Aufenhaltsrecht in der Europäischen Union
Für britische Staatsangehörige, die sich am 31. Dezember 2020 zum Aufenthalt oder zum Arbeiten in Deutschland aufhalten, gelten im Wesentlichen die bisherigen Rechte fort. Dennoch kommen auf britische Staatsangehörige und deren Familien Veränderungen zu. Über die Auswirkungen des Brexit auf den Aufenthaltsstatus dieser Personengruppe informiert das Bundesministerium des Innern mit einer Zusammenfassung der wichtigsten aufenthaltsrechtlichen Fragen und Antworten.
Informationen zum Aufenthaltsrecht auf der Webseite des Auswärtigen Amtes
Fragen und Antworten zum Aufenthaltsrecht auf der Webseite des Auswärtigen Amtes
Aufenhaltsrecht im Vereinigten Königreich
EU-Bürger, die vor dem Brexit im VK gewohnt haben, dürfen dort über den 31. Dezember 2020 hinaus bleiben. Dennoch müssen auch sie einige Neuerungen beachten. Die Deutsche Botschaft London trägt die wichtigsten Fragen und Antworten zum Aufenthaltsrecht im VK (u. a. zum sog. Settled Status), zu Staatsangehörigkeit, Einreiseverfahren und zum Zugang zur britischen Krankenversicherung zusammen.
Sozialleistungen
Britische Staatsangehörige, die in Deutschland leben, haben im Wesentlichen auch nach Ablauf der Übergangsphase das Recht, in Deutschland zu arbeiten. Über die entsprechenden Bedingungen sowie Ansprüche auf Sozialleistungen ab dem 1. Januar 2021 (z.B. Arbeitslosengeld, Ausbildungs- und Arbeitsförderung, Rentenversicherung) informiert auf deutscher Seite das Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Informationen finden Beschäftigte zudem auf den Websites der Deutschen Rentenversicherung und der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung.
Informationen für Beschäftigte zu Sozialleistungen auf der Webseite der Deutschen Rentenversicherung
Wie sich der Brexit auf den beiderseitigen Zugang zur Kranken- und Pflegeversicherung auswirkt, erklärt das Bundesministerium für Gesundheit sowie die Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung - Ausland (DVKA) und die britische Regierung.
Informationen zum Zugang zu Kranken- und Pflegeversicherung auf der Webseite der DVKA
Arbeitgeber mit britischen Beschäftigten beachten bitte die Hinweise des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat und des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zur Beschäftigung britischer Staatsangehöriger und ihrer Familienangehörigen ab dem 1. Januar 2021.
Ausbildung
Britische Studierende in Deutschland sowie deutsche Studierende im VK genießen während der Übergangsphase und teilweise darüber hinaus weiterhin die gleichen Rechte wie vor dem Brexit, z.B. im Bereich der Studiengebühren. Jedoch gibt es auch hier Neuerungen wie die Visumpflicht für ausländische Studierende im VK. Über Studiengebühren für ausländische Studierende in Deutschland und dem VK, Anspruch auf BAföG, die Anerkennung von Studienleistungen sowie die Zukunft des ERASMUS+- und weiterer Austauschprogramme berichtet das Bundesministerium für Bildung und Forschung.
Informationen zur Visumspflicht auf der Webseite der britischen Regierung (englisch)
Informationen zum BAföG auf der Webseite des Bundesministeriums für Bildung und Forschung
Informationen zur Zukunft von Austauschprogrammen auf der Webseite der Kooperation International
Auch die gegenseitige Anerkennung von Berufsqualifikationen wird sich zum 1. Januar 2021 ändern. Das Portal Anerkennung in Deutschland gibt einen Überblick über den derzeitigen Stand. Auf britischer Seite informiert die britische Regierung über die künftige Anerkennung europäischer Berufsabschlüsse.
Einreise
Das britische Home Office beantwortet darüber hinaus Fragen zur Einreise ins VK nach dem Brexit bzw. ab dem 1. Januar 2021. EU-Bürger, die sich ab dem 1. Januar 2021 im VK niederlassen und arbeiten wollen, müssen zukünftig über ein punktebasiertes Einwanderungssystem ein Visum erwerben.
Das Ausscheiden des VK aus dem EU-Binnenmarkt und der Zollunion zum 1. Januar 2021 wird sich tiefgreifend auf den Personen-, Waren- und Dienstleistungsverkehr zwischen der EU und dem VK auswirken. Entsprechende rechtliche Änderungen treten unabhängig vom Abschluss eines Handelsabkommens mit dem VK in Kraft. Für Unternehmen mit Handelsbeziehungen in das VK gilt es daher, bestmöglich auf den 1. Januar 2021 vorbereitet zu sein.
Checklisten
Zu diesem Zwecke hat die Europäische Kommission neben über 100 sektorspezifischen Vorbereitungsmitteilungen (readiness notices) eine Checkliste für Unternehmen veröffentlicht, die Geschäftsbeziehungen in das VK pflegen. Auch die Industrie- und Handelskammer hat eine Checkliste für betroffene Unternehmer erstellt.
Sektorspezifische Vorbereitungsmitteilungen der Europäischen Kommission
Auf Bundesebene informiert das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie auf seiner Website über die aktuellen Entwicklungen der Verhandlungen über ein Handelsabkommen mit dem VK. Dort finden Sie u. a. Antworten auf Fragen über die Auswirkungen des Brexit auf den Waren- und Dienstleistungsverkehr, das Gesellschaftsrecht sowie auf Datenschutzbestimmungen und Rechte des geistigen Eigentums. Über Änderungen im Patent- und Markenrecht sowie im Insolvenzrecht und im Bereich des Verbraucherschutzes informiert zusätzlich das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz.
Wirtschaft und Handel
Weitere Informationen zum Thema finden Sie auf der Webseite von Germany Trade and Invest, der Gesellschaft des Bundes für Außenwirtschaft und Standortmarketing, den Brexit-Themenseiten der Deutsch-Britischen Industrie- und Handelskammer und des Bundesverbands der Deutschen Industrie (BDI). Eine Reihe deutscher Wirtschaftsverbände hat zudem ein gemeinsames Brexit-Kompendium erstellt, in dem die Positionspapiere und Analysen der Verbände gebündelt auffindbar sind.
Webseite von Germany Trade and Invest
Brexit-Themenseiten der Deutsch-Britischen Industrie- und Handelskammer
Brexit-Themenseiten des Bundesverbandes der Deutschen Industrie
Finanzen
Über weitere finanzpolitische Folgen des Brexit, z.B. über das Brexit-Steuerbegleitgesetz, informiert das Bundesministerium der Finanzen. Über Auswirkungen auf Finanzdienstleistungen berät Sie die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).
Informationen zum Brexit-Steuerbegleitgesetz auf der Webseite des Bundesministeriums der Finanzen
Grenzverkehr
Auf britischer Seite hat das Department of International Trade eine Übersicht mit den wichtigsten Änderungen, z.B. bei der Ein- und Ausfuhr von Waren, im Dienstleistungsverkehr und bei der Abführung der Umsatzsteuer, erstellt. In einem umfassenden Plan erklärt die britische Regierung zudem, wie Grenzkontrollen ab dem 1. Januar 2021 in einem dreistufigen Verfahren ein- und durchgeführt werden und welche Anforderungen Exporteure bei der Einfuhr von Waren ins VK erfüllen müssen.
Übersicht des Department of International Trade (englisch)
Plan der britischen Regierung zur Einführung der Grenzkontrollen (englisch)
Bei Fragen zum künftigen Zollregime, u. a. zur Zollanmeldung, konsultieren Sie bitte die Brexit-Seiten des Zolls bzw. des Bundesministeriums der Finanzen sowie den Zoll-Leitfaden der Europäischen Kommission, der auch eine Checkliste für Unternehmen enthält. Sollte in einem Abkommen vor dem 1. Januar 2021 nichts anderes vereinbart werden, gelten ab dem 1. Januar 2021 im Warenverkehr mit dem VK die Zölle der EU gegenüber Drittländern nach WTO-Recht. Die Tarife können Sie bei der Europäischen Kommission abfragen.
Auf französischer Seite der EU-Grenze zu Großbritannien hat die französische Botschaft in Berlin ein Webseminar zur Verfügung gestellt, in dem die zukünftige „smart border“ sowie die Vorbereitungen Frankreichs auf die Wiedereinführung der Grenzformalitäten vorgestellt werden.
Darüber hinaus finden Sie einen Flyer zu den ICS-Formalitäten für europäische Spediteure auf der Website der DGDDI. Zusätzlich wird dort die Abgabe einer summarischen Eingangsanmeldung (ENS) durch ein Video mit englischen Untertiteln erläutert.
Außerdem stellt Ihnen der französische Zoll allgemeine Informationen für Reisende im französisch-britischen Grenzverkehr zur Verfügung.
Webseminar zur »smart border« und Grenzformalitäten (französisch)
Lebensmittel
Was künftig beim Handel mit Lebensmitteln, tierischen und pflanzlichen Produkten sowie in der Fischerei zu beachten ist, fasst das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft zusammen. Speziell in Bezug auf die Ein- und Ausfuhr von Pflanzen und deren Zertifizierung hat die britische Regierung eine umfassende Übersicht erstellt.
Übersicht zur Ein- und Ausfuhr von Pflanzen auf der Webseite der britischen Regierung (englisch)
Gesundheit und Pharmazie
Über Änderungen im Handel mit Arzneimitteln können Sie sich sowohl beim Bundesministerium für Gesundheit als auch beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM), dem Paul-Ehrlich-Institut und der Europäischen Arzneimittelbehörde (EMA) erkundigen.
Webseite des Bundesministeriums für Gesundheit
Ansprechpartner zum Thema Brexit
Landesebene
- Europaangelegenheiten des Freistaates Sachsen
- Informationen zum Aufenthaltsrecht auf der Website des Sächsischen Staatsministeriums des Innern
Bundesebene
- Bundesregierung
- Bundesinnenministerium zum Aufenthalts-/Einbürgerungsrecht
- Bundesfamilienministerium zu Elterngeld etc.
Europaebene
Verbände und andere Organisationen
Paul Ehrlich-Institut
E-Mail: eu-cooperation@pei.de
Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte
E-Mail: brexit@bfarm.de
Department of International Trade
BaFin
Kontaktadresse Standortwechsel für Finanzdienstleister
E-Mail: access@bafin.de
Deutsch-Britische Handelskammer
E-Mail: mail@ahk-london.co.uk
Portal »Anerkennung in Deutschland«
Hotline »Arbeiten und Leben in Deutschland«
Telefon: +49 301815 1111
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Service-Hotline des DAAD für Brexit-Fragen zu Erasmus+
Telefon: 0800 2014020
Service-Hotline des BIBB für Brexit-Fragen zu Erasmus+
Telefon: 0228 1071608
Service-Hotline für Brexit-Fragen zu Horizont 2020 und Horizont Europa
Telefon: 0228 38212020
Auskunft bei Fragen zum BAföG für eine Ausbildung im VK
Telefon: 0511 616-0
Telefon: 0511 616-22252
E-Mail: bafoeg@region-hannover.de
Deutsche Rentenversicherung
Kostenloses Servicetelefon
Telefon: 0800 10004800
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Brexit-Hotline
Telefon: 0228 713-2903
innerhalb Deutschlands
Telefon: +49 228713 2903
aus dem Ausland
Telefon: 0800 4555520
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
Telefon: 030 340606561
E-Mail: brexit@buergerservice.bund.de
Europäische Kommission
Telefon: 00 80067891011
in allen Mitgliedsstaaten der EU
Telefon: 0615 12749028
aus Deutschland